Leonie Hasler
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Digitalisierung & Innovation
22.05.2024
Weitere 150 Millionen Euro für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerblich nutzbare Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
„Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Deshalb investieren wir weitere 150 Millionen Euro in den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur. Die Förderung kommt insbesondere auch der Transport- und Logistikbranche zu Gute. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von unserer Förderung, da die Umstellung auf eine klimafreundliche Flotte mit hohen Investitionen verbunden ist. Mit unserer Förderung unterstützen wir bei dem Aufbau einer eigenen Schnellladeinfrastruktur und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität", erläutert Bundesminister Volker Wissing.
Ab dem 3. Juni 2024 können Unternehmen wieder eine Förderung beantragen
Das BMDV-Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie gewerbliche Flottenanwender wie z.B. Mietwagen- und Carsharing-Anbieter oder Pflegedienste. Gefördert werden neben Ladepunkten für E-Pkw vor allem auch Ladepunkte speziell für E-Lkw (unabhängig von der Fahrzeugförderung). Für den Förderaufruf stehen Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Das BMDV hat das Förderprogramm am 18.09.2023 gestartet. Anträge mit einem Finanzvolumen von insgesamt 12,3 Mio. Euro konnten noch 2023 bewilligt werden. Damit befanden sich rund 1.000 Schnellladepunkte in der Umsetzungsphase. Im Rahmen des mit der „Kommission Straßengüterverkehr“ vereinbarten Sofortprogramms hat das BMDV zur Umsetzung der noch offenen Anträge weitere 84 Mio. Euro für die Umsetzung von rund 5.000 weiteren Schnellladepunkten bereitgestellt. Die Bewilligungen sind am 30.04.2024 erfolgt. Rund die Hälfte des bisherigen Fördervolumens entfiel auf Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist der Projektträger Jülich (PtJ) am dortigen Forschungszentrum beauftragt. Das Antragsportal wird am 03.06.2024 wieder geöffnet. Anträge können unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden. An diesem Tag erhalten interessierte Unternehmen von 10 bis 11 Uhr zudem die Gelegenheit, an einem Online-Seminar der bundeseigenen programm- und technologieübergreifend beratenden NOW GmbH teilzunehmen (Anmeldung)
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