Fördermittel & Gründung

23.04.2024

Qualifizierungsgeld – Weiterbildung statt Kündigung

Die Arbeitswelt wandelt sich. Um zu verhindern, dass durch die Digitalisierung oder die Energiewende Arbeitsplätze verloren gehen und damit Betriebe fachlich qualifiziert bleiben, gibt es ab dem 1. April 2024 eine neue Weiterbildungsförderung: das Qualifizierungsgeld.

Mit Blick auf den fortschreitenden Strukturwandel greift ab dem 1. April das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Somit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, um eine Weiterbildung zu absolvieren und gleichzeitig im Beschäftigungsverhältnis zu bleiben. Ein Beispiel ist die Automobilindustrie und die Weiterqualifizierung der Belegschaft für den Bau von Elektroautos.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt die Höhe des Qualifizierungsgeldes 60 Prozent des Nettogehalts. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Sie sind auch für die Antragsstellung zuständig. Dieser sollte mindestens drei Monate vor der Weiterbildung eingereicht werden.

Weiterführende Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

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