Fachkräfte & Employer Branding

31.10.2024

Einstiegsqualifizierung noch attraktiver für Praktikanten und Unternehmen

Neue gesetzliche Anpassungen machen Einstiegsqualifizierung (EQ) attraktiver für Praktikanten und Unternehmen. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) unterstützt Bewerberinnen und Bewerber mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive dabei, den Weg in eine duale Ausbildung zu finden.

Als ein betriebliches Langzeitpraktikum bietet die Einstiegsqualifizierung nach 54a SGB III sowohl den Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, als auch den Betrieben, potenziellen Fachkräfte frühzeitig kennenzulernen. Optimalerweise sollte die EQ direkt in eine nahtlose Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis übergehen. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden.

Noch attraktiver wird das Instrument durch die gesetzlichen Anpassungen, die am 1. April 2024 mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz in Kraft getreten sind:

  • Die Mindestdauer wurde von sechs auf vier Monate verkürzt.
  • Die EQ kann nun auch in Teilzeit (mit mind. 20 Std. pro Woche) absolviert werden.
  • Eine Förderung ist auch möglich, wenn ein früheres Ausbildungsverhältnis im selben Betrieb vorzeitig beendet wurde.
  • EQs stehen jetzt auch jungen Menschen mit Behinderungen offen und werden gefördert, wenn sie auf eine Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42r Handwerksordnung (theoriereduzierte „Fachpraktiker-Ausbildungen“) vorbereiten.

 

Zusätzliche Verbesserungen durch neue Rechtsverordnungen seit dem 1. Juni 2024 sind:

  • Die bisherige Altersbeschränkung auf unter 25-Jährige wurde aufgehoben.
  • Wenn EQ-Teilnehmende Berufssprachkurse besuchen, kann der betriebliche Anteil auf 50 Prozent sinken.
  • Für Unternehmen werden die administrativen Prozesse vereinfacht – unter anderem durch eine Verbesserung der Online-Beantragung über den eService.

Seit dem 1. August 2024 wurde der maximale Förderbetrag für eine Einstiegsqualifizierung auf 276 Euro pro Monat (bisher 262 Euro) erhöht. Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich darüber hinaus an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen des Teilnehmenden mit einer Pauschale in Höhe von 142 Euro (bisher 135 Euro). Dies erleichtert Unternehmen die Entscheidung, junge Talente über die EQ zu fördern.

Mehr Einzelheiten rund um die Einstiegsqualifizierung erfahren Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise beim telefonischen Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter 0800 4 555520 (gebührenfrei).

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