Fachkräfte & Employer Branding

26.08.2026

Digitale Kompetenzen im Arbeitsprozess stärken.

Digitale Anwendungen und Künstliche Intelligenz verändern Arbeitsprozesse in nahezu allen Branchen. Mit der neuen Förderrichtlinie „Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken“ (DiKAp) unterstützt der Bund die Entwicklung und Erprobung arbeitsplatznaher Qualifizierungsangebote. Im Mittelpunkt stehen Beschäftigte mit geringen formalen Qualifikationen und Menschen in einfachen Tätigkeiten.

Digitale Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit sichern
Digitale Technologien gehören heute in Produktion, Logistik, Handel, Pflege und Dienstleistung zum Arbeitsalltag. Gleichzeitig profitieren Beschäftigte bislang unterschiedlich stark von den Chancen der Digitalisierung. Gerade Menschen ohne formalen Berufsabschluss oder in einfachen Tätigkeiten werden durch klassische Weiterbildungsangebote häufig nur schwer erreicht.

Hier setzt DiKAp an. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll digitale Ungleichheiten in der Arbeitswelt abbauen, die Beschäftigungsfähigkeit im Strukturwandel sichern und Beschäftigte dabei unterstützen, ihre berufliche Zukunft aktiv mitzugestalten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung begleitet das Programm fachlich und administrativ.

Praxisnahe Lernangebote direkt am Arbeitsplatz
Gefördert werden Entwicklungsprojekte, die innovative Lern- und Unterstützungsangebote konzipieren und unter realen betrieblichen Bedingungen modellhaft erproben. Die Qualifizierung soll eng an konkreten Arbeitsprozessen und beruflichen Anforderungen ansetzen.

Die Projekte sollen dabei drei Handlungsfelder in einem schlüssigen Gesamtkonzept miteinander verbinden: den Aufbau digitaler Kompetenzen, die zielgruppengerechte Ansprache und Einbindung der Beschäftigten sowie die Anschlussfähigkeit und Nachweisbarkeit der erworbenen Fähigkeiten. Ziel ist es, Zugangsbarrieren abzubauen, die Teilnahme an Weiterbildung zu erleichtern und sicherzustellen, dass das Gelernte im Arbeitsalltag tatsächlich angewendet werden kann.

Die Vorhaben können berufs-, tätigkeits- oder branchenspezifisch ausgerichtet sein. Vorhandene Konzepte sollen berücksichtigt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und für den Transfer sowie die Nachnutzung in anderen Betrieben, Branchen oder Regionen zur Verfügung gestellt werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung richtet sich unter anderem an Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen, Kammern, Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Auch Unternehmen können eine Förderung beantragen, sofern sie als juristische Person organisiert sind und ein förderfähiges Entwicklungsprojekt umsetzen. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sind dagegen nicht antragsberechtigt.

Darüber hinaus können Unternehmen als strategische Praxis- oder Kooperationspartner an einem Entwicklungsprojekt mitwirken, ohne selbst eine Förderung zu beantragen. Denkbar ist beispielsweise, Beschäftigte in die Erprobung neuer Lernangebote einzubeziehen, an Workshops mitzuwirken oder geeignete Ansätze anschließend im eigenen Betrieb zu verstetigen. Bei Entwicklungsprojekten sind Absichtserklärungen der beteiligten Akteure aus der Anwendungspraxis beizufügen. In diesen Letters of Intent sollen Art und Umfang der vorgesehenen Mitwirkung möglichst konkret beschrieben werden.

Bis zu 800.000 Euro für Verbundprojekte
Entwicklungsprojekte können über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gefördert werden. Für Einzelvorhaben ist eine Förderung von bis zu 400.000 Euro vorgesehen. Verbundprojekte können insgesamt bis zu 800.000 Euro erhalten.

Der Beginn der Entwicklungsprojekte ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen. Die programmumsetzende Stelle behält sich allerdings einen abweichenden Förderbeginn vor.

Die in der Richtlinie aufgeführten förderfähigen Ausgaben werden zu 100 Prozent gefördert. Weitere für das Projekt notwendige, aber nicht förderfähige Ausgaben müssen als angemessene Eigenbeteiligung getragen werden. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die ergänzenden Hinweise des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Projektskizzen bis Ende September einreichen
Das Antragsverfahren für Entwicklungsprojekte ist zweistufig. Interessierte Einrichtungen reichen zunächst bis zum 30. September 2026 eine Projektskizze über das Förderportal easy-Online ein. Nach einer fachlichen Prüfung werden ausgewählte Antragstellende zu einem Beratungsgespräch eingeladen und anschließend zur Ausarbeitung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.

Auf der Programmseite des Bundesinstituts für Berufsbildung stehen die Förderrichtlinie, Antworten auf häufige Fragen, Informationen zum zeitlichen Ablauf, Vorlagen und eine Partnersuche für mögliche Verbundprojekte zur Verfügung.

Keine Förderung regulärer Weiterbildungen
DiKAp ist kein Zuschuss für die reguläre Weiterbildung einzelner Beschäftigter. Gefördert werden innovative Entwicklungsprojekte, die arbeitsplatznahe Ansätze konzipieren, modellhaft erproben und anschließend für Transfer und Nachnutzung bereitstellen. Ein reines Schulungsangebot ohne Entwicklungs-, Erprobungs- und Transferperspektive ist nicht förderfähig.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter: www.bibb.de/dikap

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